Versteigerungsregeln für 5G-Frequenzen waren rechtswidrig
Ein "politischer Deal" - so lautete der Vorwurf kleinerer Mobilfunkanbieter. Zu Recht, wie das VG Köln nun urteilte. Die Regeln über die Vergabe von 5G-Frequenzen seien rechtswidrig gewesen, das Verkehrsministerium habe erheblichen Einfluss ausgeübt. 2018 hatte die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Spielregeln festgelegt, nach denen im Jahr darauf die Frequenzen