Nach Phishing-Angriff: Kunde agierte grob fahrlässig, trotzdem haftet die Bank mit
Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, einen Teil seines Schadens erstatten. Das OLG Dresden lastete ihr ein Mitverschulden an, weil Passwort und PIN reichten, um sich ins Online-Banking einzuloggen. Ganz in der Haftung sah es die Sparkasse deshalb aber nicht. Das Phishing-Opfer hatte eine Fake-Mail