Ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht im selbständigen Beweisverfahren ermittelt werden
Will ein Vermieter die Wohnungsmiete erhöhen, kommt es meist auf die örtliche Vergleichsmiete an. Die kann der Vermieter aber nicht durch ein Sachverständigengutachten in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 485