„Anom”-Daten als Beweis: BVerfG geht von Verwertbarkeit aus
Das FBI verkaufte Kryptohandys an Kriminelle. Die Daten nutzen nun auch deutsche Ermittler. Ein Verurteilter will sich in Karlsruhe wehren - ohne Erfolg. Das BVerfG sieht derzeit keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bei