Kollagen-Trinkampullen: Werbung mit positivem Effekt auf Hautgesundheit zu unterlassen
Erwecken Werbeaussagen den Eindruck eines Zusammenhangs zwischen Kollagen und Hautgesundheit, so sind sie als gesundheitsbezogen einzuordnen. Es handelt sich laut BGH dann nicht um - zulassungsfreie - schönheitsbezogene Angaben