Verteidigerin nach JVA-Gerücht im Visier: Durchsuchung war unverhältnismäßig
Eine auf die Aussagen eines Mitgefangenen gestützte Durchsuchung der Wohn- und Kanzleiräume einer Strafverteidigerin war unverhältnismäßig. Das LG Trier erklärte die Maßnahme wegen unzureichender Verdachtsgrundlage und fehlender Prüfung durch das AG für rechtswidrig. Ein bloßer Verdacht aus der JVA genügt nicht: Das LG Trier hat die Durchsuchung