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Massenentlassungsanzeigen: Wie das BAG in Luxemburg doppelt abblitzte

Das BAG wollte Unternehmen bei Massenentlassungen etwas Erleichterung von der Brüsseler Bürokratie verschaffen, doch der EuGH grätscht dazwischen. Kein Wunder, denn geschickt angestellt hat man dies in Erfurt nicht, meint Ulrich Kortmann. Das Verfahren bei Massenentlassungen verlangt dem Arbeitgeber viel ab, vielleicht zu viel. Es ist kompliziert und fehlerträchtig. Die Sanktion - Nichtigkeit der Kündigungen - ist, gerade bei mehr oder weniger belanglosen Fehlern, unverhältnismäßig. Dies behaupten nicht nur notorische

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