Von der Schweigepflicht entbunden: Notar muss als Zeuge aussagen
Eigentlich hatten die Vertragsparteien ihren Notar von der Schweigepflicht entbunden - er selbst sah das aber anders. Dafür muss er nun eine Geldbuße von 9.000 Euro zahlen. Der BGH stellt klar: Sich an die Rechtsordnung zu halten, ist eine Kardinalpflicht des Notarberufs. Ist ein Notar wirksam von der Schweigepflicht entbunden