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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Siebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung (§§ 85-89h)
Zweiter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit (§§ 86-88)
Erster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen (§§ 86-86d)
§ 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
§ 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
§ 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
§ 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht
§ 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
Winkler in BeckOK SGB VIII § 86d | Ed. 37 - März 2015 | Stand: 01.03.2015
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