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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit (§ 73 - § 78)
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
§ 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten
A. Anstreben von Kostenvereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe (S. 1)
B. Landesrecht
C. Verhältnis zu den §§ 78a ff. (S. 3)
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
BeckOK Sozialrecht
§ 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten
Winkler in BeckOK SozR | SGB VIII § 77 Rn. 1-17 | 58. Edition | Stand: 01.09.2020
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