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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Meßling/Udsching
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (§ 52a - § 58a)
§ 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
A. Beratung und Unterstützung der Mutter (Abs. 1)
I. Angebot der Beratung und Unterstützung (Abs. 1 S. 1)
II. Gegenstand der Beratung und Unterstützung (Abs. S. 2)
III. Angebot eines persönlichen Gesprächs (Abs. 1 S. 3, S. 4)
IV. Kostenfreiheit und Zuständigkeit
V. Freie Entscheidung der Mutter über das Angebot
B. Beratung und Unterstützung vor der Geburt (Abs. 2)
C. Mitteilung der Beseitigung der Vaterschaft (Abs. 3)
D. Anzeige der Geburt durch das Standesamt (Abs. 4)
A. Beratung und Unterstützung der Mutter (
Abs.
SGB_VIII § 52A Absatz
1
)
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Zitiervorschlag:
BeckOK SozR/Winkler, 63. Ed. 1.12.2021, SGB VIII § 52a Rn. 1-11
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Kommentierung: § 52a
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