EuGH: Mitgliedstaaten dürfen klare und verständliche, den Vertragshauptgegenstand betreffende Klauseln der Missbrauchskontrolle unterwerfen
Ein Mitgliedstaat darf entgegen der Ausnahmeregelung in Art. 4 Abs. 2 der Klauselrichtlinie 93/13/EWG eine richterliche Missbrauchskontrolle von Vertragsklauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags oder die Angemessenheit zwischen