BeckRS 2020, 6916
LG Aachen: Ordentliche Kündigung, Schulvertrag, Ordentliche und außerordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Frühere Kündigung, Kündigungsberechtigter, Hilfsweise ordentliche Kündigung, Fristlose außerordentliche Kündigung, Kündigungsberechtigung, Vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht, Kündigungserklärung, außerordentliches Kündigungsrecht, Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung, Unzulässige Rechtsausübung, Wichtiger Grund, Schriftsatznachlass, Schulverhältnis, Privatschulfreiheit, Störung der Geschäftsgrundlage, Interessenabwägung
Urteil vom 14.04.2020 - 12 O 303/19