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LStR 2023

LStR 2023 R40b.1
Bundesministerium der Finanzen: R 40b.1 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurden
Verwaltungsanweisung vom 05.12.2022