WOS 1972
- WOS 1972
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweiter Teil Wahl des Seebetriebsrats (§§ 33 - 60)
- Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften (§§ 59 - 60)
- § 59 Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats oder Gruppenvertreter
- § 60 Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats oder nur eines Gruppenvertreters
- Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften (§§ 59 - 60)