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Soziale Sicherungssysteme-Koordinierungs-VO I
VO (EG) 883/2004
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Titel III Besondere Bestimmungen über die verschiedenen Arten von Leistungen (Artikel 17 - 70)
Kapitel 1 Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft (Artikel 17 - 35)
Abschnitt 2 Rentner und ihre Familienangehörigen (Artikel 23 - 30)
Artikel 23 Sachleistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Artikel 24 Nichtvorliegen eines Sachleistungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Artikel 25 Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten als dem Wohnmitgliedstaat, wenn ein Sachleistungsanspruch in diesem Mitgliedstaat besteht
Artikel 26 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Rentners wohnen
Artikel 27 Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnmitgliedstaat – Aufenthalt im zuständigen Mitgliedstaat – Zulassung zu einer notwendigen Behandlung außerhalb des Wohnmitgliedstaats
Artikel 28 Besondere Vorschriften für Grenzgänger in Rente
Artikel 29 Geldleistungen für Rentner
Artikel 30 Beiträge der Rentner
[Soziale Sicherungssysteme-Koordinierungs-VO I] | EU
[VO (EG) 883/2004]: Artikel 23 Sachleistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Rechtsstand: 27.04.2022
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