[Soziale Sicherungssysteme-Koordinierungs-VO] | EU
[VO (EG) 883/2004]: Artikel 27 Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnmitgliedstaat – Aufenthalt im zuständigen Mitgliedstaat – Zulassung zu einer notwendigen Behandlung außerhalb des Wohnmitgliedstaats
Rechtsstand: 11.02.2023