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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Meßling/Udsching
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Achtes Kapitel Kostenbeteiligung
Erster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung (§ 90)
§ 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
A. Leistungen mit pauschalierter Kostenbeteiligung (Abs. 1)
B. Erlass von Kostenbeiträgen und Übernahme von Teilnahmebeiträgen bei Jugendarbeit und Förderung nach § 16 (Abs. 2)
C. Beiträge bei Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Abs. 3, Abs. 4)
D. Erlass von Kostenbeiträgen und Übernahme von Teilnahmebeiträgen bei Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Abs. 4)
E. Gerichtskostenfreiheit
BeckOK Sozialrecht
§ 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
Winkler in BeckOK SozR | SGB VIII § 90 Rn. 1-35 | 63. Edition | Stand: 01.12.2021
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