Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-personal-portal
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein PP Mein beck-personal-portal

§ 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches

(1) 1Ist bis zum 31. Dezember 2008 über einen Wohngeldantrag, einen Antrag nach § 29 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wohngeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung oder


Zitiervorschlag:
BeckOK SozR/Winkler, 39. Ed. 1.9.2015, WoGG § 42
Ansicht
Einstellungen