Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-personal-portal
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein PP Mein beck-personal-portal


§ 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden

(1) 1Personen oder Stellen, die nicht in § 35 des Ersten Buches genannt und denen Sozialdaten übermittelt


Zitiervorschlag:
BeckOK SozR, 48. Ed. 1.12.2017, SGB X § 78
Ansicht
Einstellungen