§ 3 Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
(1) Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist eine unmittelbare oder
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Zitiervorschlag:
BeckOK ArbR/Roloff, 56. Ed. 1.6.2020, EntgTranspG § 3 Rn. 1-12