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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching
SGB X
Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
Vierter Abschnitt Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften (§ 81 - § 85a)
§ 81 Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
§ 81a Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 81b Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
§ 81c Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
§ 82 Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
§ 82a Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 83 Auskunftsrecht der betroffenen Personen
§ 83a Benachrichtigung bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten
§ 84 Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
§ 84a [nicht mehr belegt]
§ 85 Strafvorschriften
A. Entstehungsgeschichte
B. Normzweck
C. Entsprechende Anwendung der Strafvorschriften des BDSG
D. Verfolgung nur auf Antrag
E. Schutz der melde- oder benachrichtigungspflichtigen Personen und Angehörigen
§ 85a Bußgeldvorschriften
BeckOK Sozialrecht
§ 85 Strafvorschriften
Westphal in BeckOK SozR | SGB X § 85 Rn. 1-5 | 57. Edition | Stand: 01.06.2020
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