(1) Im Rahmen des Auftrags nach § SGB_V § 306 Absatz SGB_V § 306 Absatz 1 hat die Gesellschaft für Telematik nach Maßgabe der Anforderungen gemäß § SGB_V § 306 Absatz SGB_V § 306 Absatz 3 folgende Aufgaben: 1.zur Schaffung der Telematikinfrastruktur: a)Erstellung der funktionalen und technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts, b)Festlegung von Inhalt und Struktur der Datensätze für