LSG Hessen: Auszahlung aus privater Lebensversicherung führt mangels Rechtsgrundlage nicht zu höheren Beiträgen freiwillig gesetzlich Krankenversicherter
SGB V §§ 240, 117b, 117e Bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist die