OLG Karlsruhe: Banken dürfen von Verbrauchern im Preis- und Leistungsverzeichnis keine Bearbeitungsgebühren für Darlehen verlangen
Banken dürfen in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen oder in ihrem Preisaushang von Verbrauchern keine pauschalen Bearbeitungsgebühren für Darlehen verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 03.05.2011 hervor. Eine solche als AGB zu qualifizierende