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EuGH: Wechselseitige Pflicht zu Amtshilfe kann Steuerbefreiung von an in Drittstaat ansässigen Investmentfonds ausgeschütteten Dividenden entgegenstehen

Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an einen in einem Drittstaat ansässigen Investmentfonds ausgeschüttet werden, nicht von einer Steuerbefreiung ausschließen, wenn zwischen beiden Staaten eine wechselseitige Verpflichtung zur Amtshilfe besteht. Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts zu

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