EuGH: Beglaubigungen bei Schaffung und Übertragung von Liegenschaftsrechten dürfen Notaren vorbehalten bleiben
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden, die für die Schaffung oder Übertragung von Rechten an Liegenschaften erforderlich sind, vorbehalten. Denn dieses Erfordernis trage zur Gewährleistung der Rechtssicherheit