EuGH-Generalanwalt: Beschränkung der Mitbestimmung auf im Inland beschäftigte Arbeitnehmer europarechtskonform
Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Saugmandsgaard Øe ist es europarechtlich nicht zu beanstanden, dass nach dem deutschen Mitbestimmungsrecht nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen und in den Aufsichtsrat