EuGH-Generalanwalt: Anleihekäufe der EZB sind gültig
Der Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über das umstrittene Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten ist nach Auffassung des Generalanwalts Melchior Wathelet gültig. Dies geht aus seinen Schlussanträgen vom 04.10.2018 hervor. Das Programm verstoße nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung und gehe nicht über das Mandat der EZB hinaus, heißt es in der Begründung (Az.: C-493/17). Hintergrund des Verfahrens ist ein Beschluss vom 04.03.2015, mit dem die EZB ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors