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Körperschaftsteuer: Weitere Übergangsregel zu Systemwechsel gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren für verfassungswidrig erklärt. Auch § 36 Abs. 6a KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 sei mit Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Die Regelung könne nämlich zu einem Verlust von im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren realisierbarem Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen, ohne dass dies durch die gleichzeitige Verringerung von Körperschaftsteuererhöhungspotenzial vollständig kompensiert werde. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen. Nach dem bis Ende 2000 geltenden Anrechnungsverfahren wurden nicht ausgeschüttete steuerbare Gewinne von Körperschaften mit (zuletzt) 40% Körperschaftsteuer belastet (Tarifbelastung). Kam es später zu Gewinnausschüttungen, reduzierte sich der Steuersatz auf (zuletzt) 30% (Ausschüttungsbelastung). Für die

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