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„Missbräuchliche Behinderung” von 1&1: Kartellamt mahnt Vodafone ab

Drei etablierte Handynetzbetreiber gibt es in Deutschland: die Telekom, O2 und Vodafone. Nummer vier erschien 2019 auf der Bildfläche, kam beim Ausbau seines Netzes aber nur langsam voran. Lag das am Infrastrukturpartner,

Urheberrechtlich geschützter Inhalt. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG ist Inhaber von Nutzungsrechten. Ohne gesonderte Berechtigung ist jede urheberrechtliche Nutzung untersagt, insbesondere die Nutzung des Inhalts im Zusammenhang mit, für oder in KI-Systemen, KI-Modellen oder Generativen Sprachmodellen. Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG behält sich alle Rechte vor, insbesondere die Nutzung zum Text-und-Data-Mining (TDM) nach § 44b Abs. 3 UrhG (Art. 4 DSM-RL).

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