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Vorschussrückforderung: Rechtsschutzversicherer muss Festsetzung nicht gegen sich gelten lassen

Eine Kanzlei ließ die Vergütung gegenüber ihrem Mandanten festsetzen, obwohl dessen Rechtsschutzversicherer bereits gezahlte Vorschüsse von ihr zurückverlangte. Laut BGH muss der Versicherer den Vergütungsbeschluss aber nicht

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