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Räumung trotz Suizidgefahr: Warum der Staat das Leben der Mieter nicht ausreichend schützt

Will der Vermieter seine suizidgefährdete Mieterin aus der Wohnung werfen, kann sie sich vor Gericht auf eine Härtefallregel berufen - allerdings nicht, wenn der Mietvertrag befristet ist. Das ist nicht nur unlogisch, sondern auch verfassungswidrig, meint Michael Selk.  In Zeiten, in denen Eigenbedarfskündigungen bei unbefristeten Mietverträgen weiter zunehmen, rückt die sog. "Sozialklausel" immer mehr in den Mittelpunkt

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