Lohnerhöhung nur mit neuem Vertrag? Verstoß gegen Gleichbehandlung
Das BAG stellte klar: Wer eine Lohnerhöhung als allgemeine Maßnahme gewährt, kann sie nicht ohne sachlichen Grund an neue Vertragsbedingungen knüpfen. Es sei kein legitimes Ziel, Angestellte mit Altverträgen durch Ausschluss