Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV Rundschreiben zu gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung
15. 03. 2012 in der vom 01. 06. 2012 an geltenden Fassung*1 Der GKV-Spitzenverband