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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften (§§ 1-4a)
Zweites Kapitel Versicherter Personenkreis (§§ 5-10)
Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11-68)
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69-140h)
Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze (§§ 69-71)
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72-106a)
Dritter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen (§§ 107-114)
Vierter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten (§§ 115-123)
Fünfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln (§§ 124-125)
Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln (§§ 126-128)
Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern (§§ 129-131)
Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§§ 132-134a)
Neunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung (§§ 135-139c)
Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen (§ 140)
Elfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung (§§ 140a-140d)
Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern in Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist (§ 140e)
Dreizehnter Abschnitt Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (§§ 140f-140h)
Fünftes Kapitel Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (§§ 141-142)
Sechstes Kapitel Organisation der Krankenkassen (§§ 143-206)
Siebtes Kapitel Verbände der Krankenkassen (§§ 207-219d)
Achtes Kapitel Finanzierung (§§ 220-274)
Neuntes Kapitel Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (§§ 275-283)
Zehntes Kapitel Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz (§§ 284-305b)
Elftes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 306-307b)
Zwölftes Kapitel Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands (§§ 308-313a)
Dreizehntes Kapitel Weitere Übergangsvorschriften (§§ 314-321)
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69-140h)
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