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Beck'scher Online-Kommentar
Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching
BAföG
Abschnitt IX Verfahren (§ 45 - § 55)
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
A. Zuständigkeit des Wohnsitzes der Eltern bzw. des Auszubildenden ...
I. Amt für Ausbildungsförderung des ständigen Wohnsitzes der ...
II. Amt für Ausbildungsförderung des ständigen Wohnsitzes der/des ...
B. Örtliche Zuständigkeit beim Besuch eines Abendgymnasiums, ...
C. Örtliche Zuständigkeit bei Ausbildungen an Hochschulen (Abs. ...
D. Örtliche Zuständigkeit bei Auslandsausbildungen (Abs. 4)
E. Örtlich zuständiges Verwaltungsgericht
Beck'scher Online-Kommentar SozR
A. Zuständigkeit des Wohnsitzes der Eltern bzw. des Auszubildenden (Abs. 1)
Winkler in BeckOK SozR | BAföG § 45 Rn. 1 | 43. Edition | Stand: 01.12.2016
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