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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
BAföG
Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung (§§ 2-7)
§ 2 Ausbildungsstätten
§ 3 Fernunterricht
§ 4 Ausbildung im Inland
§ 5 Ausbildung im Ausland
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
A. Keine Berücksichtigung der Zeiten einer Auslandsausbildung bei der Förderungsdauer einer Inlandsausbildung (§ 5a S. 1)
B. Verlängerung der Förderungshöchstdauer bei Auslandsausbildungen nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (§ 5a S. 2)
C. Begrenzung der Höchstdauer der unberücksichtigten Zeit (§ 5a S. 3)
D. Keine Verlängerung der Förderzeit bei vorgeschriebenen Auslandsaufenthalten (§ 5a S. 4)
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
§ 6a [nicht mehr belegt]
§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
Winkler in BeckOK BAföG § 5a | Ed. 36 - Dezember 2014 | Stand: 01.12.2014
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