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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Arbeitsrecht, Hrsg. Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
BetrVG (Auszug)
Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers (§ 81 - § 86a)
§ 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
A. Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Arbeitsbereich
B. Anhörung der Arbeitnehmer zu Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben ohne Betriebsrat
C. Unterrichtung und Beratung der Arbeitnehmer bei der Planung von Maßnahmen und deren Auswirkungen
D. Streitigkeiten
§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
§ 83 Einsicht in die Personalakten
§ 84 Beschwerderecht
§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
§ 86 Ergänzende Vereinbarungen
§ 86a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
BeckOK Arbeitsrecht
§ 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
Werner in BeckOK ArbR | BetrVG § 81 Rn. 1-17 | 63. Edition | Stand: 01.03.2022
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