§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
(1) Außer den in § SGB_II § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen: 1.Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen, 2.Leistungen, die ausdrücklich für die bei der