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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit (§ 73 - § 78)
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
§ 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
A. Anstreben von Vereinbarungen zur Kostenübernahme und zur Qualitätsentwicklung (Abs. 1)
B. Kostentragung bei Beratung und Unterstützung der Eltern und der Pflegefamilie (Abs. 2)
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
BeckOK Sozialrecht
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
Winkler in BeckOK SozR | SGB VIII § 77 Rn. 1-21 | 65. Edition | Stand: 01.06.2022
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