VG Gelsenkirchen: Treppen müssen nach Einbau eines Treppenlifts in Mehrfamilienhaus mindestens noch einen Meter breit sein
Die gesetzlich geregelte Mindestbreite für Treppen in Mehrfamilienhäusern beträgt einen Meter. Diese Mindestbreite muss auch nach dem Einbau eines Treppenlifts noch vorliegen.