SG Dortmund: Bei Teilnahme an Firmenlauf kein Schutz aus gesetzlicher Unfallversicherung
Stürzt ein Beschäftigter bei der Teilnahme an einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf, hat er keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen