Das Personal-Lexikon erläutert in rund 5000 Stichworten kompetent und praxisnah arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themen einschließlich des Human Resource Managements. Das Personal-Lexikon liefert mit allen wichtigen Stichworten die Basis für Ihre tägliche Arbeit. Mit der komfortablen Suchfunktion gelangen Sie schnell und punktgenau zur gesuchten Information, diese ist praxisgerecht verlinkt mit Checklisten, Mustern, Formulierungshilfen und Berechnungsprogrammen.
Aktuelle Änderungen werden schnell berücksichtigt.
Die Sammlung enthält alle Umsetzungshilfen für die tägliche Praxis, einsatzbereit im Word-Format. Eine Speicherung auf dem eigenen Arbeitsplatz und eine direkte Einbindung des Textes in den aktuellen Fall sind möglich. Hier finden Sie Formulierungshilfen von Abfindungsangebot über Dienstwagenüberlassungsvertrag bis hin zum Zeugnis. Zur vertiefenden Recherche sind diese Arbeitshilfen verlinkt mit dem zugehörigen Stichwortbeitrag des Personal-Lexikons.
Die Kommentierung der relevanten arbeitsrechtlichen Normen im BeckOK Arbeitsrecht unterstützt nicht nur umfassend, sondern auch laufend aktualisiert bei der Arbeit im Arbeitsrecht. Wie alle BeckOK speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer, ermöglicht er die zielorientierte Mandatsarbeit mit Kenntnis auch der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Dieser Handbuch-Klassiker darf in keiner Bibliothek fehlen. Das Standardwerk zum Arbeitsrecht deckt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht ab.
Das erfolgreiche Handbuch erläutert kompakt und übersichtlich alle wichtigen Themen im Arbeitsrecht. Die systematische Darstellung bündelt die verstreuten Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der betrieblichen Praxis auf. Schwerpunkte sind:
Die Vorteile des Schaub:
Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und/oder sozialrechtlicher Mandate treten sehr oft an den Schnittstellen Fragestellungen auf, die in der Beratungspraxis von hoher Bedeutung sind. Beispielhaft seien hier genannt das Schwerbehindertenarbeitsrecht, Freistellungen von der Arbeit, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, Übergang in den Ruhestand oder betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM).
Diese Fragen werden in den Kapiteln Arbeitslosenversicherung, Übergang in den Ruhestand, Sozialversicherungs- und Beitragspflicht, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Schwerbehindertenarbeitsrecht behandelt. Häufig sind Arbeitsrechtler im Sozialrecht nicht sehr bewandert und erkennen das Gefahrenpotential nicht hinreichend.
Der Praxisleitfaden Personal erläutert in kompakten Beiträgen personalrechtliche Themen mit Fokus auf eine ablaufbezogene Darstellung. Praxisgerechte Muster helfen in der täglichen Arbeit weiter.
Aktuelle Änderungen werden schnell berücksichtigt.
Mit dem Abfindungsrechner lässt sich eine schnelle Berechnung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen von Entlassungsabfindungen vornehmen.
Sie können die Abfindung jeweils bei Anwendung der steuerlichen Fünftel-Regelung für Arbeitnehmer berechnen. Selbstverständlich können beide Rechenoperationen brutto auf netto und netto auf brutto durchgeführt werden. Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden gesondert ausgewiesen.
Mit dem AfA-Rechner wird eine einfache und schnelle Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Anlagegüter einschließlich Sonderabschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode gemäß § 7 Abs. 1 EStG und nach der degressiven Abschreibungsmethode gemäß § 7 Abs. 2 EStG (bis 31.12.2007) ermöglicht.
Des Weiteren ermittelt das Programm den optimalen Zeitpunkt für einen Übergang von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode (bis 31.12.2007) und den Verlauf der AfA während der Nutzungsdauer. Ab 1.1.2008 können Sie die vorgeschriebene Pool-Abschreibung für Anlagegüter von 150,01 EUR bis 1.000,00 EUR pro Anlagegut vornehmen. Hinterlegt ist eine Datenbank mit sämtlichen amtlichen AfA-Tabellen in der Sie nach allen beweglichen Wirtschaftsgütern auch nach den Branchentabellen suchen können.
Der Arbeitgeberdarlehenrechner berechnet den geldwerten Vorteil der bei Arbeitgeberdarlehen, also durch die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, entsteht.
Mit dem Dienstwagenrechner wird eine schnelle Berechnung des Sachbezugswerts für einen Dienstwagen nach der sog. 1 %-Regelung ermöglicht.
Sie können den Sachbezugswert und die pauschale Lohnsteuer berechnen. Berücksichtigt werden dabei
Mithilfe des Einkommensteuerrechners ermitteln Sie ganz einfach
Das Programm ermittelt ebenfalls den persönlichen Grenzsteuersatz, bspw. bei Lohnerhöhungen.
Der Fahrtkostenrechner eignet sich nicht nur für die Berechnung der Spritkosten, sondern auch Mitfahrer sowie Maut- und Parkgebühren können berücksichtigt werden.
Einfach Streckenlänge, Durchschnittsverbrauch Ihres Fahrzeugs, Spritpreis und Anzahl der Mitfahrer eingeben.
Über die optionalen Angaben von Rückfahrt, Maut- und Parkkosten sowie Sonstigen Kosten können Sie die anfallenden Reisekosten präzisieren.
Mit dem Lohnpfändungsrechner ermitteln Sie anhand des Nettoeinkommens und der unterhaltspflichtigen Personen das nach den im Programm hinterlegten amtlichen Tabellen pfändbare Einkommen.
Das Lohnsteuerberechnungsprogramm beinhaltet die folgenden Berechnungsmöglichkeiten:
Es ist für die Schnellauskunft bei Lohn- und Gehaltsberechnungen geeignet; ein Ausdruck der Berechnungen ist jederzeit möglich.
Mit dem Mutterschutz- und Elternzeitrechner wird eine einfache und schnelle Berechnung der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) sowie der Anspruchsdauer für die Elternzeit gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ermöglicht.
Mit dem Mutterschutzrechner wird eine einfache und schnelle Berechnung der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) ermöglicht.
Die Online-Version
Die wichtigsten Tabellen, Übersichten, Indizes, Vervielfältiger, Berechnungen und Zusammenstellungen
Beck'sche Textausgaben Steuertabellen
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Sämtliche Steuerrichtlinien in redaktionell bearbeiteter Fassung mit Hinweisen (EStR, EStH, LStR, LStH, WoPR, KStR, KStH, BewRGr, Fortschreibungs-Richtlinien, ErbStR, ErbStH, GrStR, GewStR, UStAE, AEAO) und automatischen Synopsen für die Steuerrichtlinien mit neuer Nummerierung
Beck'sche Textausgaben Steuerrichtlinien
Komplett:
Die Steuerrichtlinien enthalten alle Richtlinien des Bundes zum Steuerrecht mit den kompletten Anlagen, mit weiterführenden Hinweisen und ausführlichen Stichwortverzeichnissen, die Ihre tägliche Arbeit wesentlich erleichtern.
Mit dieser umfassenden und übersichtlich aufgebauten Textsammlung haben Sie ein stets aktuelles Hilfsmittel zur Hand bei der Bearbeitung von Erklärungen, der Überprüfung der Veranlagungen und bei Betriebsprüfungen. Aber auch in Studium und Ausbildung, in der Verwaltung und für Finanzgerichte ist die Sammlung unentbehrlich.
Inhalt:
Einkommensteuer-Richtlinien, Lohnsteuer-Richtlinien, Wohnungsbau-Prämienrichtlinien, Körperschaftsteuer-Richtlinien, Bewertungsrichtlinien, Erbschaftsteuer-Richtlinien, Grundsteuer-Richtlinien, Gewerbesteuer-Richtlinien, Anwendungserlass zur Umsatzsteuer, Anwendungserlass zur Abgabenordnung
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Die aktuelle Sammlung wichtiger Erlasse zur Lohnsteuer.
Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.
Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.
Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.
Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.
Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).
Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.
Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.
Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.
Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.
Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.
Mit den unverzichtbaren gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.
Mit den unverzichtbaren Abstimmungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung und deren Besprechungsergebnisse zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.
Die umfassende Textsammlung mit allen wichtigen Tarifverträgen des Bundes, der Länder und der Kommunen mit Sonderregelungen, Protokollnotizen und Hinweisen.
Die Online-Version
Steuergesetze zum Lohnsteuerrecht
Beck'sche Textausgaben Steuergesetze
Komplett
Auf rund 3700 Seiten in einem einzigen Band haben Sie hier alle für die tägliche Beratung notwendigen Steuergesetze und Durchführungsverordnungen zum materiellen und formellen Steuerrecht, die EG-Mehrwertsteuerrichtlinien, die berufsrechtlichen Gesetze für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie einen ausführlichen Tabellenanhang (Einkommen- und Lohnsteuertabellen) mit Berechnungsprogramm auf CD-ROM.
Übersichtlich
Textsynopsen sowie in Klammern gesetzte Textergänzungen weisen auf unterschiedliche Geltungs- und Anwendungszeiträume hin. Fußnotenerläuterungen sowie Querverweise erschließen die Texte zusätzlich.
Aktuell
Je nach Anfall von Gesetzesänderungen wird die Sammlung mit etwa drei Lieferungen jährlich aktualisiert.
Alle praxisrelevanten Texte zum Arbeitsrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht sind auch das Landesrecht und das EG-Recht berücksichtigt.
Alle Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht ist auch das EU-Recht berücksichtigt.
Schnell – Praxisbezogen – Aktuell: Der aktuelle Stand im Arbeitsrecht – alle zwei Wochen auf acht werbefreien Seiten. Für Ihren Vorsprung in Arbeitsrecht und Personalpraxis: Aktuelle Gesetzgebung, neue Rechtsprechung und die wichtigsten Infos für alle, die mit dem Arbeitsrecht zu tun haben.
»SPA– Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht«
ist die Zeitschrift für den eiligen arbeitsrechtlichen Praktiker: Zweimal pro Monat schließt er übersichtlich aufbereitet und leicht verständlich nahezu jede Wissenslücke auf acht werbefreien Seiten.
Prominente Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler
aus großen, bekannten Kanzleien und Unternehmen geben Tipps für die tägliche Praxis. Ein Team aus renommierten Schriftleiterinnen und Schriftleitern bereitet die Informationen für Sie auf.
Die kompakte Information
umfasst die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht, zahlreiche Urteile der Arbeitsgerichte und ihre praktischen Auswirkungen, den aktuellen Stand der Gesetze und die wichtigsten Instrumente der Personalarbeit. Musterformulierungen, Übersichten und Checklisten helfen, die Informationen sofort in die Praxis umzusetzen.
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