Überschrift | Autor | Werk | Randnummer |
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GSA Fleisch § 1 Zielsetzung | Thüsing | BeckOK Arbeitsrecht, Hrsg. Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Meßling/Udsching 58. Edition Stand: 01.01.2021 |
Ziele des Gesetzes sind die Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft.
A. Vorbemerkung zu § 1 (Rn. 1-20)
I. Die Fleischwirtschaft als Gesetzesadressat (Rn. 1, 2)
II. Gesetzesentwicklung (Rn. 3-5)
III. Wirkungsgeschichte (Rn. 6)
IV. Werkvertrags- und Kooperationsverbot: Verfassungs- und europarechtliche Einordnung (Rn. 7, 8)
V. Verbot der Leiharbeit: Verfassungs- und europarechtliche Einordnung (Rn. 9-20)
1. Fehlende Gründe für ein Verbot (Rn. 10-12)
2. Fehlende Gründe für eine Bindung an einen Tarifvertrag und die Beschränkung auf eine Quote (Rn. 13-20)
B. Gesetzgeberisches Ziel als Maßstab der Auslegung (Rn. 21-24)
C. Die Ziele des GSA Fleisch (Rn. 25-27)