Überschrift | Autor | Werk | Randnummer |
---|---|---|---|
VO (EG) 883/2004 Art. 17 Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat | Wolf | BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching 58. Edition Stand: 01.09.2020 |
Ein Versicherter oder seine Familienangehörigen, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnen, erhalten in dem Wohnmitgliedstaat Sachleistungen, die vom Träger des Wohnorts nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften für Rechnung des zuständigen Trägers erbracht werden, als ob sie nach diesen Rechtsvorschriften versichert wären.
A. Normzweck (Rn. 1, 1a)
B. Einzelerläuterungen (Rn. 2-10)
I. Grundsatz der Sachleistungsaushilfe (Rn. 2-6)
II. Abgrenzung zwischen Sach- und Geldleistungen (Rn. 7-10)
C. Verfahren (Rn. 11-14)