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Facebook hat am 09.04.2019 auf Druck der EU-Kommission und der Verbraucherschutzbehörden die Änderung seiner Nutzungsbedingungen angekündigt. Dies teilte die EU-Behörde mit. Die neuen Bedingungen sollen den Nutzern das Geschäftsmodell von Facebook in einer klaren Sprache transparent machen. Dies solle bis spätestens Ende Juni 2019 geschehen.
Laut Kommission wird Facebook in den neuen Nutzungsbedingungen anschaulich erklären, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines Unternehmens verwendet. Facebook werde in den neuen Bedingungen beschreiben, welche Dienste das Unternehmen an Dritte verkaufe, die auf der Nutzung der Daten ihres Nutzers basierten, wie Verbraucher ihre Konten schließen könnten und aus welchen Gründen Konten deaktiviert werden könnten.
Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal und im Anschluss an die Untersuchung von Social-Media-Plattformen im Jahr 2018 hätten die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden Facebook aufgefordert, die Verbraucher klar zu informieren, wie das soziale Netzwerk finanziert werde und welche Einnahmen aus der Nutzung von Verbraucherdaten erzielt würden. Sie hätten die Plattform auch aufgefordert, den Rest ihrer Nutzungsbedingungen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen.
Infolgedessen werde Facebook einen neuen Text in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, der erkläre, dass es den Nutzern seine Dienste nicht im Gegenzug für die Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe ihrer Daten und zur Nutzung kommerzieller Werbung in Rechnung stellt. Die Nutzungsbedingungen von Facebook würden nun deutlich machen, dass ihr Geschäftsmodell darauf beruht, gezielte Werbeleistungen an Händler zu verkaufen, indem sie die Daten aus den Profilen ihrer Nutzer verwenden.
OVG Hamburg, Anordnungen einer deutschen Datenschutzaufsichtsbehörde gegen Facebook, ZD 2018, 230
Italien: Ermittlungen gegen Facebook im Zusammenhang mit Cambridge Analytica abgeschlossen, MMR-Aktuell 2019, 415069
USA: Datenskandal bei Facebook Meldung vom 08.04.2018, MMR-Aktuell 2018, 404644
Stender-Vorwachs/Steege, Wem gehören unsere Daten?, NJOZ 2018, 1361
Dickmann, Nach dem Datenabfluss: Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung und die Rechte des Betroffenen an seinen personenbezogenen Daten, r+s 2018, 345
Polanski, Some thoughts on data portability in the aftermath of the Cambridge Analytica scandal, EuCML 2018, 141