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beck-personal-portal PLUS

Das Modul beck-personal-portal PLUS deckt alle für die Personalarbeit wichtigen Inhalte ab. Neben dem Arbeitsrecht werden auch sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themen sowie Aspekte des Human Resource Managements praxisgerecht dargestellt; über 5000 Stichworte sind verlinkt mit Checklisten, Mustern und Formulierungshilfen und Kommentaren.

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Detaillierte Inhaltsübersicht

Lexikon

Das Personal-Lexikon erläutert in rund 5000 Stichworten kompetent und praxisnah arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Themen einschließlich des Human Resource Managements. Das Personal-Lexikon liefert mit allen wichtigen Stichworten die Basis für Ihre tägliche Arbeit. Mit der komfortablen Suchfunktion gelangen Sie schnell und punktgenau zur gesuchten Information, diese ist praxisgerecht verlinkt mit Checklisten, Mustern, Formulierungshilfen und Berechnungsprogrammen.

Aktuelle Änderungen werden schnell berücksichtigt.

Formulare

Die Sammlung enthält alle Umsetzungshilfen für die tägliche Praxis, einsatzbereit im Word-Format. Eine Speicherung auf dem eigenen Arbeitsplatz und eine direkte Einbindung des Textes in den aktuellen Fall sind möglich. Hier finden Sie Formulierungshilfen von Abfindungsangebot über Dienstwagenüberlassungsvertrag bis hin zum Zeugnis. Zur vertiefenden Recherche sind diese Arbeitshilfen verlinkt mit dem zugehörigen Stichwortbeitrag des Personal-Lexikons.

Kommentare

Die Kommentierung der relevanten arbeitsrechtlichen Normen im BeckOK Arbeitsrecht unterstützt nicht nur umfassend, sondern auch laufend aktualisiert bei der Arbeit im Arbeitsrecht. Wie alle BeckOK speziell aufbereitet für schnelles und effektives Arbeiten am Computer, ermöglicht er die zielorientierte Mandatsarbeit mit Kenntnis auch der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Handbücher

Mobile Arbeitswelten und die Digitalisierung des globalisierten Wettbewerbs zwingen Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber, hochflexibel auf Schwankungen zu reagieren. Gleichzeitig wird die Zeiterfassung Pflicht und greift regulierend ein. Flexible Arbeitszeitgestaltungen können nicht nur wirtschaftlichen Anforderungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dienen, sondern auch den Wünschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Autonomie bei der Gestaltung ihrer individuellen Arbeitszeit gerecht werden. Passgenaue Arbeitszeitsysteme können die individuellen Wünsche der Beschäftigten und die betrieblichen Belange in Einklang bringen. Damit dies gelingt, werden in diesem Werk alle relevanten Gestaltungen vorgestellt und konkrete Umsetzungshinweise formuliert.

 

Zur Neuauflage
Neben der Einarbeitung neuer Rechtsprechung und der Überarbeitung der Muster ist die aktuell anstehende Pflicht zur Zeiterfassung aufgenommen worden.
Neben der Darstellung des individualvertraglichen Rahmens (nebst ArbeitszeitG, TzBfG, AGB-Kontrolle) werden die tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten behandelt.
An flexiblen Arbeitszeitsystemen werden behandelt: Arbeitszeit mit variabler Vergütung, Arbeit auf Abruf, Bandbreitenregelungen, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Cafeteria-Systeme, Jahresarbeitszeitvertrag, Blockarbeit, Freischichtsysteme, Arbeitsplatzteilung, qualifizierte Teilzeit, selbststeuernde Arbeitszeiten, mobile Arbeit, Telearbeit und Homeoffice.

Zielgruppe
Für die Anwaltschaft mit Tätigkeitsgebiet Arbeitsrecht, Personalverantwortliche in Unternehmen, Arbeitnehmervertretungen, Verbände und Gerichte.

mehr Info zum Werk

Der Schwerpunkt dieses Handbuchs liegt auf den spezifischen Besonderheiten von mobiler Arbeit in der arbeitsrechtlichen Praxis.

Es ist als Praxishandbuch konzipiert und behandelt alle spezifischen Homeoffice- bzw. Mobile Working-Themen. Neben dem Arbeitsrecht sollen auch Schnittmengen zum Sozialversicherungsrecht - und wo notwendig - zum Steuerrecht dargestellt werden. Auch die zunehmend wichtiger werdenden internationalen Sachverhalte werden aufgegriffen, etwaige Rechtsprobleme dargestellt und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.
Inhalte sind:

  • Einführung und Rechtsgrundlagen für Mobile Work
  • Betriebliche Mitbestimmung
  • Datenschutz
  • Arbeitszeitrecht
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Unfallversicherung bei Mobile Work
  • Mobile Work im Ausland
  • Steuerrechtliche Aspekte

Vorteile auf einen Blick

  • umfassendes Nachschlagewerk
  • praxisnahe und zugleich wissenschaftlich fundierte Darstellung aller Rechtsfragen der ortsflexiblen Arbeitstätigkeit
  • konkrete Vorschläge zur Vertragsgestaltung direkt aus der Beratungspraxis

mehr Info zum Werk

Dieser Handbuch-Klassiker darf in keiner Bibliothek fehlen. Das Standardwerk zum Arbeitsrecht deckt sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht ab.

Das erfolgreiche Handbuch erläutert kompakt und übersichtlich alle wichtigen Bereiche des Arbeitsrechts. Die systematische Darstellung bündelt die verstreuten Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der betrieblichen Praxis auf. Schwerpunkte sind:

  • das Individualarbeitsrecht mit der AGB-Kontrolle, dem Antidiskriminierungsrecht und Kündigungsschutz
  • die betriebliche Altersversorgung
  • die Arbeitnehmerüberlassung
  • der Anspruch auf Mindestlohn
  • die Darstellung des Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifrechts
  • das Betriebsverfassungsrecht und das Sprecherausschussgesetz
  • eine Erläuterung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen sowie des Lohnpfändungsrechts


Vorteile auf einen Blick

  • das gesamte deutsche Arbeitsrecht mit europarechtlichen Bezügen
  • systematisch gegliedert in einem Band


Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet die jüngsten gesetzlichen Änderungen, z.B. im Nachweisgesetz, im Teilzeit- und Befristungsrecht und beim Mindestlohn. Die Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung, die auch zu neuen Erscheinungsformen der Arbeit geführt haben, werden ebenfalls thematisiert: New Work z.B. Agiles Arbeiten, Crowdworking und Matrixorganisationen. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalabteilungen sowie Unternehmensberatung. 

weniger Info zum Werk

Bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher und/oder sozialrechtlicher Mandate treten an den Schnittstellen sehr oft Fragestellungen auf, die in der Beratungspraxis von hoher Bedeutung sind. Beispielhaft seien hier genannt das Schwerbehindertenarbeitsrecht, Freistellungen von der Arbeit, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge oder Übergang in den Ruhestand. Diese Fragen werden in den Kapiteln Arbeitslosenversicherung, Übergang in den Ruhestand, Sozialversicherungs- und Beitragspflicht, Gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Schwerbehindertenarbeitsrecht behandelt.

 

Zur Neuauflage
Seit der letzten Auflage sind insbesondere in den Sozialgesetzbüchern große Änderungen in Kraft getreten, die unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu einer kompletten Neubearbeitung geführt haben: So wurden insbes. Kapitel über die "Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger" und das neu geregelte "Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV" ergänzt.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, die arbeitsrechtliche Mandate mit Schnittstellen zum Sozialrecht oder sozialrechtliche Mandate mit Schnittstellen zum Arbeitsrecht bearbeiten, Richterschaft der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Personalabteilungen größerer Unternehmen, Sozialversicherungsträger, Betriebsratsgremien. 

mehr Info zum Werk

Praxisleitfaden Personal

Der Praxisleitfaden Personal erläutert in kompakten Beiträgen personalrechtliche Themen mit Fokus auf eine ablaufbezogene Darstellung. Praxisgerechte Muster helfen in der täglichen Arbeit weiter.

Aktuelle Änderungen werden schnell berücksichtigt.

 

Materialien

Die Online-Version

Die aktuelle Sammlung wichtiger Erlasse des Bundes und der Länder zum Steuerrecht


Beck'sche Textausgaben Steuererlasse

Umfassend:
Die Steuererlasse enthalten die wichtigen Verwaltungsanweisungen des Bundes zum Steuerrecht mit den kompletten Anlagen, mit weiterführenden Hinweisen, die Ihre tägliche Arbeit wesentlich erleichtern.

Mit dieser umfassenden und übersichtlich aufgebauten Textsammlung haben Sie ein stets aktuelles Hilfsmittel zur Hand bei der Bearbeitung von Erklärungen und steuerrechtlichen Aufgabenstellungen. Aber auch in Studium und Ausbildung, in der Verwaltung und für Finanzgerichte ist die Sammlung unentbehrlich.

Inhalt:
Unter anderem finden Sie Verwaltungsanweisungen zu den Steuerarten
Einkommensteuer, Eigenheimzulage, Lohnsteuer, Vermögensbildung, Auslandinvestment, Körperschaftsteuer, Kapitalanlagegesellschaften, Umwandlungssteuer, Kapitalerhöhung, Bewertung, Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Außensteuer, Investitionszulagen, Zonenrandförderung, Fördergebiet, Abgabenordnung, EG-Amtshilfe, Finanzverwaltung, Verwaltungszustellung 

 [jetzt die Beck'sche Textausgaben Steuererlasse bestellen]

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Die Online-Version

Sämtliche Steuerrichtlinien in redaktionell bearbeiteter Fassung mit Hinweisen (EStR, EStH, LStR, LStH, WoPR, KStR, KStH, BewRGr, Fortschreibungs-Richtlinien, ErbStR, ErbStH, GrStR, GewStR, UStAE, AEAO) und automatischen Synopsen für die Steuerrichtlinien mit neuer Nummerierung

Beck'sche Textausgaben Steuerrichtlinien

Komplett:

Die Steuerrichtlinien enthalten alle Richtlinien des Bundes zum Steuerrecht mit den kompletten Anlagen, mit weiterführenden Hinweisen und ausführlichen Stichwortverzeichnissen, die Ihre tägliche Arbeit wesentlich erleichtern.

Mit dieser umfassenden und übersichtlich aufgebauten Textsammlung haben Sie ein stets aktuelles Hilfsmittel zur Hand bei der Bearbeitung von Erklärungen, der Überprüfung der Veranlagungen und bei Betriebsprüfungen. Aber auch in Studium und Ausbildung, in der Verwaltung und für Finanzgerichte ist die Sammlung unentbehrlich.

Inhalt:

Einkommensteuer-Richtlinien, Lohnsteuer-Richtlinien, Wohnungsbau-Prämienrichtlinien, Körperschaftsteuer-Richtlinien, Bewertungsrichtlinien, Erbschaftsteuer-Richtlinien, Grundsteuer-Richtlinien, Gewerbesteuer-Richtlinien, Anwendungserlass zur Umsatzsteuer, Anwendungserlass zur Abgabenordnung

[jetzt die Beck'sche Textausgaben Steuerrichtlinien bestellen]

mehr Info zum Werk

Die aktuelle Sammlung wichtiger Erlasse zur Lohnsteuer.


 

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Das Modul beinhaltet über 1.200 nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge gegliedert nach Branchen und Geltungsbereich.

Derzeit gibt es etwa 443 aktuell gültige ATV in Deuschland.

Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich – was heißt das?

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese sogenannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses  – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.

Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.

Geltung des Tarifvertrages bei Allgemeinverbindlichkeit

Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.

Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach Paragraf 8 TVG verpflichtet, „die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen“. Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte „Schwarze Brett“. Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach Paragraf 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.

Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (sogenannte Öffnungsklausel).

Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.

Zahlung des Tariflohnes

Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.

Es besteht keine Tarifbindung

Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.

Es besteht eine Tarifbindung

Ist die Tarifbindung allerdings gegeben – meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung – so gilt der Tarifvertrag nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt: Im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.

 

mehr Info zum Werk

Das Werk beinhaltet eine Auswahl von Landesbezirklichen Tarifverträgen, nach Ländern gegliedert.

Mit den unverzichtbaren gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.

Mit den unverzichtbaren Abstimmungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung und deren Besprechungsergebnisse zum Meldeverfahren, Beitragseinzug und Pflegepersonen erhalten Sie wichtige Detailinformationen zum Sozialversicherungsrecht.

Normen

Die umfassende Textsammlung mit allen wichtigen Tarifverträgen des Bundes, der Länder und der Kommunen mit Sonderregelungen, Protokollnotizen und Hinweisen.

Zusätzlich erhalten Sie die für Angestellte geltenden Vorschriften des Beamtenrechts, wie z. B. das Bundespersonalvertretungsgesetz, die Personalvertretungsgesetze der Länder, bundes- und landesrechtliche Regelungen für Nebentätigkeiten, Umzugskostenvergütung, Trennungsgeld und Reisekosten.

mehr Info zum Werk

Die Online-Version

Steuergesetze zum Lohnsteuerrecht

Beck'sche Textausgaben Steuergesetze

Komplett
Auf rund 3700 Seiten in einem einzigen Band haben Sie hier alle für die tägliche Beratung notwendigen Steuergesetze und Durchführungsverordnungen zum materiellen und formellen Steuerrecht, die EG-Mehrwertsteuerrichtlinien, die berufsrechtlichen Gesetze für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie einen ausführlichen Tabellenanhang (Einkommen- und Lohnsteuertabellen) mit Berechnungsprogramm auf CD-ROM.

Übersichtlich
Textsynopsen sowie in Klammern gesetzte Textergänzungen weisen auf unterschiedliche Geltungs- und Anwendungszeiträume hin. Fußnotenerläuterungen sowie Querverweise erschließen die Texte zusätzlich.

Aktuell
Je nach Anfall von Gesetzesänderungen wird die Sammlung mit etwa drei Lieferungen jährlich aktualisiert.

[jetzt die Beck'sche Textausgaben Steuergesetze bestellen]

mehr Info zum Werk

Alle praxisrelevanten Texte zum Arbeitsrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht sind auch das Landesrecht und das EG-Recht berücksichtigt.

Alle Gesetze und Verordnungen zum Sozialrecht in systematischer Ordnung. Neben dem Bundesrecht ist auch das EU-Recht berücksichtigt.

Das Onlineprodukt enthält den Inhalt dieser drei Beck'schen Textsammlungen nahezu komplett:
  • Aichberger Sozialgesetzbuch
  • Aichberger Ergänzungsband - Gesetzliche Krankenversicherung, Soziale Pflegeversicherung
  • Aichberger Rentenversicherung.

mehr Info zum Werk

Zeitschriften

Schnell – Praxisbezogen – Aktuell: Der aktuelle Stand im Arbeitsrecht – alle zwei Wochen auf acht werbefreien Seiten. Für Ihren Vorsprung in Arbeitsrecht und Personalpraxis: Aktuelle Gesetzgebung, neue Rechtsprechung und die wichtigsten Infos für alle, die mit dem Arbeitsrecht zu tun haben.

»SPA– Schnellinformation für Personalmanagement und Arbeitsrecht«
ist die Zeitschrift für den eiligen arbeitsrechtlichen Praktiker: Zweimal pro Monat schließt er übersichtlich aufbereitet und leicht verständlich nahezu jede Wissenslücke auf acht werbefreien Seiten.

Prominente Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler
aus großen, bekannten Kanzleien und Unternehmen geben Tipps für die tägliche Praxis. Ein Team aus renommierten Schriftleiterinnen und Schriftleitern bereitet die Informationen für Sie auf.

Die kompakte Information
umfasst die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht, zahlreiche Urteile der Arbeitsgerichte und ihre praktischen Auswirkungen, den aktuellen Stand der Gesetze und die wichtigsten Instrumente der Personalarbeit. Musterformulierungen, Übersichten und Checklisten helfen, die Informationen sofort in die Praxis umzusetzen.

Die Rubriken:

  • TOP-Thema – aktuelle Beiträge zu Gesetzgebung, Rechtsprechung, Personalpraxis etc.
  • Rechtsprechung – kurze, praxisnahe Aufbereitung neuer EuGH-, BAG- und LAG-Entscheidungen
  • Für die Praxis – wichtiger Einzelthemen im Fokus mit praktischen Tipps für die Umsetzung
  • Kurz berichtet – aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, dazu Termin- und Literaturhinweise

mehr Info zum Werk

Fachnews

Aktuelle Nachrichten der beck-aktuell-Redaktion aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Arbeitsrecht und öffentlichem Dienstrecht sind in Ihrem Abonnement enthalten.

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